In Kürze:

  • Der Rüeschliker Gemeinderat präsentierte sein Tempo-30-Konzept vor 150 Personen.
  • Die Temporeduktion soll in zwei Etappen bis 2026 auf Gemeindestrassen umgesetzt werden.
  • Während der Informationsveranstaltung äusserten Anwohnende sowohl Bedenken als auch Zustimmung.

Die Strassen von Rüschlikon sollen sicherer werden. Um dies zu erreichen, hat der Gemeinderat ein Konzept für die Einführung von Tempo 30 auf Quartierstrassen erarbeitet. Am Montag hat er dieses an einer Infoveranstaltung präsentiert. Rund 150 Interessierte kamen dafür ins Hotel Belvoir – das sind gut doppelt so viele wie an üblichen Gemeindeversammlungen in Rüschlikon.

2007 hatten die Rüeschliker Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eine Tempo-30-Vorlage noch klar abgelehnt. Am Infoabend erklärte Gemeindepräsident Fabian Müller (FDP), warum die Behörde 18 Jahre später einen neuen Anlauf nimmt.

Einerseits habe sich die Befindlichkeit gegenüber Tempo 30 verändert, sagte Müller. Andererseits hätten die Nachbargemeinden bereits solche Zonen, womit das Temporegime auf einigen Strassen bei der Gemeindegrenze plötzlich ändere. «Das heisst nicht, dass wir alles unreflektiert übernehmen müssen.» Was trotzdem zu denken gegeben habe: dass Rüschlikon mit Hombrechtikon zu den einzigen Gemeinden am Zürichsee zählt, die noch gar keine Tempo-30-Zonen eingeführt haben. Künftig soll aber praktisch in allen Wohnquartieren im Dorf Tempo 30 gelten (siehe Karte).

Als die Gemeinderätin Infrastruktur und Sicherheit Elena Michel (Grüne) die Karte mit den geplanten Tempo-30-Zonen und der bereits beschlossenen Begegnungszone beim Bahnhof präsentierte, schauten die Anwesenden ganz genau auf die Leinwand, um ihre Wohnadresse zu erkennen. Michel erklärte, wie die Zonen gestaltet werden sollen und dass sie der Gemeinderat in zwei Etappen bis 2026 umsetzen will. Zudem erfuhren die Anwesenden, dass Tempo 30 nur auf Quartierstrassen und nicht auf verkehrsorientierten Strassen gelten soll. Kantonsstrassen wie die Nidelbadstrasse sind ebenfalls von Tempo 30 ausgenommen.

In der anschliessenden Fragerunde zeigte sich: Die Meinungen zu Tempo 30 gehen auseinander. Ein Votant fragte etwa, auf welchen Strassen denn tatsächlich bedeutend schneller als 30 Kilometer pro Stunde gefahren werde. Falls dies nur auf wenigen der Fall sei, sei Tempo 30 seiner Ansicht nach ein Verhältnisblödsinn. Nur weil es Mode sei, müsse man es nicht einführen. Die Verantwortlichen der Gemeinde antworteten, es seien je nach Strasse höhere Durchschnittsgeschwindigkeiten gemessen worden. Werde aber Tempo 30 signalisiert, sei die Hemmschwelle fürs Schnellfahren höher.

Eine Votantin wiederum äusserte die Sorge, dass mit der Einführung von Tempo 30 Fussgängerstreifen aufgehoben würden. Sie fragte, was dies für die Kinder und ältere Leute bedeuten wird. Gemeinderätin Michel erklärte, dass beispielsweise bei Schulhäusern Fussgängerstreifen weiterhin bestehen bleiben können.

Ein Mann äusserte andere Bedenken: «Bei Tempo 30 haben Autofahrer ihren Blick ständig auf dem Tacho», sagte er. Dies sei für die Verkehrssicherheit nicht förderlich. Und ein weiterer Anwesender warnte davor, die Autos mit baulichen Massnahmen im Zickzack durch die Tempo-30-Zonen zu führen. Denn so werde es noch mehr versteckte Ecken geben, hinter denen Kinder hervorspringen könnten.

«Wie im letzten Dorf in Gallien»

Positiv äusserte sich eine Frau aus dem Publikum. Sie sagte, sie begrüsse die Einführung von Tempo 30. Besonders auf die dazu ebenfalls vorgesehene Begrünung der Strassen freue sie sich. Eine andere Votantin meinte: «Ich kann nicht nachvollziehen, wie man sich gegen Tempo 30 querstellen kann.» Da komme man sich ja vor wie im letzten Dorf in Gallien, das sich aufbäume.

Wie geht es nun weiter? Weil die Einführung von Tempo 30 auf Gemeindestrassen in der Kompetenz des Gemeinderats liegt, werden die Stimmberechtigten nicht darüber abstimmen. Die Temporeduktion muss aber noch von der Kantonspolizei bewilligt werden. Und für Strassen, auf denen auch bauliche Massnahmen notwendig sind, gibt es eine öffentliche Planauflage, bei der die Bevölkerung noch Einwendungen machen kann.

Dieser Artikel ist am 9. April 2025 in der ZSZ erschienen.